🛑 Funk & Datenschutz – Warum Amateurfunk öffentlich ist – und worauf du achten musst
„Was du über Funk sagst, ist nicht privat – und genau das macht Amateurfunk einzigartig.“
Hast du dich schon einmal gefragt, wer alles mithören kann, wenn du auf 2 m oder 70 cm sendest? Die Antwort: Alle, die wollen. Ob Nachbar mit Scanner, Internet-Gateway oder Funkfreund aus dem nächsten Ort – deine Aussendungen sind öffentlich. Das ist kein Zufall, sondern Teil der Idee hinter dem Amateurfunk.
Doch was bedeutet das für deinen Datenschutz? Welche Informationen gibst du – bewusst oder unbewusst – preis? Und wie kannst du dich schützen, ohne gegen die Regeln zu verstoßen?
Dieser Artikel zeigt dir verständlich und praxisnah, wie Datenschutz im Amateurfunk funktioniert – und warum Umsicht auf allen Frequenzen wichtig ist.
Inhaltsverzeichnis
Warum ist Amateurfunk öffentlich?
Amateurfunk ist kein privater Nachrichtendienst. Vielmehr ist er gesetzlich als öffentlich zugänglicher Funkdienst definiert – zur Förderung von Technikverständnis, internationaler Verständigung und Bildung.
„Nachrichten im Amateurfunk sind unverschlüsselt zu übertragen.“
– § 3 Abs. 2 AFuG
Warum? Weil Transparenz Vertrauen schafft. Die Idee: Jeder darf zuhören, niemand darf sich verstecken. Diese Offenheit ist Grundpfeiler und Tradition zugleich.
🗨 Beispiel: Wenn du in Quakenbrück auf 145.500 MHz ein CQ rufst, kann dich nicht nur der OM in Fürstenau hören – sondern auch jemand mit WebSDR in Japan.
Welche Daten werden sichtbar?
Funkamateure senden regelmäßig – oft ohne es zu merken – persönliche oder identifizierbare Informationen:
Was? | Beispiel |
---|---|
Rufzeichen | z. B. DO1CHP, weltweit abrufbar über QRZ.com |
Standort | automatisch bei APRS oder WSPR |
Betriebszeiten | sichtbar in Clustern oder Dashboards |
Gesprächsinhalte | öffentliche Mitschnitte bei Repeatern |
Technikdetails | Antenne, Leistung, Setup |
Und das meiste davon ist dauerhaft online abrufbar – auf Seiten wie aprs.fi, PSKReporter oder brandmeister.network.
Rechtslage: Amateurfunkgesetz & DSGVO
📜 Das Amateurfunkgesetz (AFuG)
- erlaubt öffentliches Mithören
- verbietet VerschlĂĽsselung
- verpflichtet zur Nennung des Rufzeichens
📜 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- schĂĽtzt personenbezogene Daten, wenn sie verarbeitet oder gespeichert werden
- gilt nicht fĂĽr den reinen Funkbetrieb, aber:
- gilt, wenn du z. B. ein Online-Logbuch führst, APRS-Daten speicherst oder Fotos von Personen veröffentlichst
🗨 Beispiel: Wenn du deine QSOs auf einer Vereinsseite veröffentlichst und dabei Rufzeichen, Locator und Zeiten aufführst, brauchst du rechtlich gesehen oft die Einwilligung der betroffenen OMs.
Datenschutzfallen in digitalen Betriebsarten
Die Technik macht’s bequem – aber nicht immer sicher:
Modus | Risiken |
---|---|
APRS | GPS-Daten + Rufzeichen weltweit sichtbar |
DMR | Repeater-Gespräche oft im Web mitgeschnitten |
FT8 | QSO-Daten automatisch bei PSKReporter geloggt |
WSPR | Rufzeichen, Locator und Zeit weltweit dokumentiert |
Praxisbeispiel:
Du aktivierst APRS in deinem Mobilgerät – und vergisst es. Dein Auto sendet nun bei jedem Stopp den Standort. Monate später findet man diese Route noch immer auf aprs.fi.
Praxis-Tipps fĂĽr sicheren Funkbetrieb
âś… Bewusst funken
- Keine sensiblen Infos (Adresse, Telefonnummer) nennen
- Keine privaten Gespräche führen (z. B. Familiendetails)
âś… APRS & DMR bewusst konfigurieren
- Positionsdaten nur bei Bedarf senden
- Wähle neutrale SSIDs („-9“ statt „-15“ bei festem Standort)
âś… Online vorsichtig sein
- QSL-Logs oder Fotos mit GPS-Daten nicht öffentlich posten
- Rufzeichen nur nennen, wenn nötig
âś… Andere sensibilisieren
- Kläre Einsteiger beim OV-Abend auf
- Verlinke Infoartikel wie diesen
So bekommst du deine Amateurfunk Lizenz: Erste Schritte im Amateurfunk
đź§ľ Datenschutz im Verein und auf Veranstaltungen
Auch außerhalb des eigentlichen Funkbetriebs gibt es im Amateurfunk viele Situationen, in denen Datenschutz eine Rolle spielt – zum Beispiel im Ortsverband, auf Fielddays oder bei Messen.
📸 Fotos von Veranstaltungen
Wer kennt es nicht? Ein gelungenes Gruppenfoto vom letzten OV-Abend landet auf der Vereinswebsite oder in sozialen Medien. Doch Vorsicht: Sobald eine Person eindeutig erkennbar ist, handelt es sich um personenbezogene Daten – und die fallen unter die DSGVO.
📌 Tipp:
Vor der Veröffentlichung von Fotos solltest du dir das schriftliche Einverständnis der abgebildeten Personen einholen – oder klar kenntlich machen, dass fotografiert wird und Widerspruch möglich ist.
đź§ľ Mitgliedsdaten im Verein
Ortsverbände speichern häufig:
- Namen und Rufzeichen
- E-Mail-Adressen und Telefonnummern
- Beitragszahlungen oder Lizenzdaten
All das sind personenbezogene Daten. Sie dĂĽrfen nur dann verarbeitet werden, wenn:
- ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Mitgliederverwaltung)
- oder eine Einwilligung vorliegt
📌 Tipp:
Ernenne im Verein einen Datenschutzverantwortlichen – das schafft Vertrauen und Transparenz.
📣 Öffentlichkeitsarbeit & DSGVO
Wenn dein OV eine Webseite oder einen Blog betreibt, gelten dieselben Datenschutzpflichten wie fĂĽr Unternehmen. Das heiĂźt:
- eine Datenschutzerklärung ist Pflicht
- Kontaktformulare benötigen einen Hinweis auf Datenverarbeitung
- Tracking (z. B. Google Analytics) ist nur mit Zustimmung erlaubt
Fazit: Öffentlich ja – aber nicht schutzlos
Amateurfunk ist offen, transparent – und manchmal gnadenlos ehrlich. Doch genau das macht ihn aus. Datenschutz im Funk ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck von Respekt: gegenüber dir selbst und deinen Funkpartnern.
Mit etwas Umsicht kannst du aktiv am Funkleben teilnehmen – ohne auf Privatsphäre zu verzichten. Es liegt an dir, ob deine Daten leuchten oder nur rauschen.
Amateurfunk Grundlagen: Ein faszinierendes Hobby mit weltweiter Vernetzung
FAQ: Häufige Fragen zum Datenschutz im Funk
1. Kann ich verhindern, dass mein Standort sichtbar ist?
Ja. Schalte APRS aus oder nutze eine neutrale SSID. Verzichte auf GPS-fähige Geräte, wenn du es vermeiden willst.
2. Darf ich QSOs im Internet veröffentlichen?
Nur mit Einwilligung aller Beteiligten – oder indem du Daten anonymisierst.
3. Was tun, wenn jemand meine Daten ohne Zustimmung veröffentlicht?
Kontakt aufnehmen und Entfernung fordern. Bei Weigerung: Datenschutzaufsicht kontaktieren.
4. Darf ich FunksprĂĽche mitschneiden?
Nur für private Zwecke. Veröffentlichung oder Weitergabe ist ohne Genehmigung verboten.
5. Gilt die DSGVO fĂĽr meine Vereinsseite mit Logs?
Ja, sobald personenbezogene Daten gespeichert oder öffentlich gemacht werden. Einwilligung erforderlich.
Kommentar veröffentlichen