Remote-Betrieb in Deutschland 2024/25: Was ist erlaubt, was nicht?
Hotelzimmer. Laptop aufklappen. Ein Klick – und zuhause wacht der Transceiver auf. Du hörst CQ auf 7 MHz, drehst am VFO, gibst dein Rufzeichen. Remote wirkt magisch. Aber: Wer darf das? Was musst du melden? Wie stellst du Abschaltbarkeit sicher – und darf die Steuerung verschlüsselt sein? Seit 24. 06. 2024 liefert die Amateurfunkverordnung (AFuV) klare Antworten. Dieser Leitfaden erklärt sie in einfacher Sprache und zeigt die sichere Umsetzung – mit belastbaren Quellen.
Inhaltsverzeichnis
Warum das Thema wichtig ist
Remote macht den Funkalltag flexibler. Du betreibst deine ortsfeste Station von unterwegs – ohne im Shack zu sitzen. Genau diesen Anwendungsfall regelt die AFuV seit 24. 06. 2024 mit einem eigenen Paragrafen: § 13a Remote-Betrieb. Er bestimmt, wer entfernt arbeiten darf, welche Anzeigen nötig sind, wie Erreichbarkeit und Abschaltbarkeit aussehen müssen – und was bei Rufzeichen gilt. Wer das ignoriert, riskiert Beanstandungen durch die Aufsicht.
Grundlagen in einfacher Sprache
- Was ist „Remote-Betrieb“?
Der unbesetzte, fernbediente Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle unter ununterbrochener, mittelbarer und vollständiger Kontrolle eines Funkamateurs. Dazu zählt auch, dass du Frequenz, Zeitpunkt und Dauerdeiner Aussendungen bestimmst. (Definition der AFuV.) - Wer darf remote?
Nur Klasse A. Bei Klubstationen ist der Zugriff auf zugelassene Mitglieder zu beschränken. - Rufzeichen & Kennzeichnung:
Im Remote-Betrieb kann bei Sprechfunk das Wort „Remote“ und bei CW/digital „/R“ angefügt werden (optional). Im Ausbildungsfunk ist „/Trainee“ bzw. „/T“ Pflicht. Gleichzeitiger Betrieb mit demselben Rufzeichen von verschiedenen Standorten ist verboten (Ausnahme nur vorher mit BNetzA-Zustimmung). - Keine Extra-Zuteilung fürs Remote-Rufzeichen:
Dein personengebundenes Rufzeichen (bzw. Klubrufzeichen) wird für den Verwendungszweck Remotezugeteilt und verwendet – keine zweite, „besondere“ Zuteilung nötig. - Standort & Anzeige:
Für ortsfeste Stationen gilt: Neuerrichtung oder dauerhafte Verlegung vor Inbetriebnahme anzeigen. Im Remote-Betrieb musst du zusätzlich Kontaktdaten nennen, damit die BNetzA dich unverzüglich erreicht. - Abschaltbarkeit & Erreichbarkeit:
Du musst unberechtigten/missbräuchlichen Zugriff nach Stand der Technik ausschließen, die Station auf Anforderung jederzeit abschalten können und während des Betriebs telefonisch unverzüglich erreichbarsein. - EMF/BEMFV ab 10 W EIRP (zusätzlich!):
Ortfeste Amateurfunkanlagen mit ≥ 10 W EIRP sind vor Inbetriebnahme anzuzeigen (BEMFV § 9). Diese Pflicht besteht neben der AFuV-Anzeige. - Verschlüsselung der Steuersignale:
Funkinhalte dürfen nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden. Ausgenommen sind Steuersignale – einschließlich Remote-Betrieb. Damit sind VPN/SSL für die Steuerung ausdrücklich zulässig.
Transparenz: Rechtsstand der Quellen in diesem Beitrag: 18. 09. 2025. Maßgeblich sind die amtlichen Texte der AFuV/BEMFV und Veröffentlichungen der BNetzA.
Die Bundesnetzagentur und der Amateurfunk – Dein Weg zur Lizenz
Praxis: Schritt-für-Schritt rechtssicher einrichten
1) Standort(e) korrekt melden
Ist dein Setup ortsfest? Dann gilt: Neuerrichtung oder dauerhafte Verlegung deiner Amateurfunkstelle vor Inbetriebnahme anzeigen. Für Remote gibst du zusätzlich Kontaktdaten an, unter denen du unverzüglich telefonisch erreichbar bist. Dokumentiere, wann du gemeldet hast.
2) EMF-Pflichten prüfen (BEMFV)
Liegt deine EIRP ≥ 10 W? Dann ist vor Inbetriebnahme eine Anzeige nach BEMFV § 9 fällig – zusätzlich zur AFuV-Anzeige. Unter 10 W entfällt nur die Anzeige, nicht die Pflicht, die EMF-Grenzwerte einzuhalten. Bewahre Nachweise (Berechnungen/Softwareausdrucke) auf.
3) Zugriff absichern („Stand der Technik“)
Setze VPN oder eine gleichwertige Lösung ein. Schalte Port-Forwarding ohne Schutz ab. Nutze starke Passwörter, 2-Faktor-Anmeldung (wo möglich) und IP-Filter. Hintergrund: Du musst unberechtigten/missbräuchlichen Zugriffausschließen. Protokolliere Änderungen und Tests.
4) Abschaltbarkeit testen & dokumentieren
Richte einen Hardware-Killswitch ein (Schütz/Relais/Smart-Steckdose) oder einen Web-Schalter mit gesichertem Zugang. Teste regelmäßig, dass du die Station jederzeit auf Anforderung abschalten kannst, und halte Datum/Uhrzeit fest.
5) Rufzeichen korrekt anwenden
Optional „Remote“ (Sprache) oder „/R“ (CW/digital) anhängen. Im Ausbildungsfunk sind „/Trainee“ bzw. „/T“Pflicht. Parallelbetrieb desselben Rufzeichens an zwei Standorten ist verboten – Ausnahmen nur nach vorheriger Zustimmung der BNetzA. Die BNetzA erläutert die Reihenfolge der Zusätze (z. B. /TR).
6) Verschlüsselung richtig einsetzen
Steuersignale (CAT/PTT/Audiosteuerung) dürfen verschlüsselt werden; Funkinhalte bleiben offen. Ein sauberes VPN/SSL-Setup erfüllt beides. Prüfe nach Änderungen die Funktion und protokolliere.
Praxis-Tipp: Hinterlege eine Backup-Kontaktperson (z. B. Clubkollege). Wenn dein Handy ausfällt, bleibt die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt – das fordert § 13a ausdrücklich.
Beispiele & typische Fehler
Beispiel 1: Browser-Remote (Icom IC-7300/7610/705)
- Lösung: RemoteTx – Web-GUI mit Audio/Steuerung; FT8-Anbindung per Hilfsprogramm dokumentiert.
- Recht: VPN/SSL nutzen; Killswitch vorsehen; Anzeige-Pflichten beachten (AFuV/BEMFV).
Beispiel 2: Dedizierte Hardware-Bridge
- Lösung: Remoterig RRC-1258MkII(s) – Geräte-Paar, Audio/PTT/CAT über IP, viele TRX-Konzepte.
- Recht: Zugriff absichern; Erreichbarkeit sicherstellen; Dokumentation führen.
Beispiel 3: App-Client für Icom (mobil)
- Lösung: SDR-Control (iPad/iPhone/macOS) – Remote ohne Zusatz-PC am Shack (modellabhängig).
Häufige Fehler – und die schnelle Lösung
- Klasse E/N: Nicht zulässig → nur Klasse A betreibt Remote.
- Keine EMF-Anzeige ≥ 10 W EIRP: Nachholen (BEMFV § 9).
- Kein Killswitch/keine Erreichbarkeit: Abschaltweg + Telefonnummer hinterlegen; regelmäßig testen.
- Falsche Kennzeichnung: „/R“ optional; „/T“ im Ausbildungsbetrieb Pflicht; Reihenfolge gemäß BNetzA-Hinweis.
- Parallelbetrieb mit gleichem Rufzeichen: Verboten, außer mit vorheriger Zustimmung.
Checkliste
- Standorte gemeldet (AFuV § 9); Neuerrichtung/Verlegung vorab angezeigt
- Kontaktdaten für Störfälle hinterlegt (Remote; unverzügliche Erreichbarkeit)
- EMF/BEMFV geprüft (≥ 10 W EIRP → Anzeige nach § 9)
- Zugriffsschutz nach Stand der Technik (VPN/SSL/2FA/IP-Filter)
- Abschaltbarkeit praktisch getestet und dokumentiert
- Rufzeichen korrekt: optional „Remote“/„/R“, /Trainee//T im Ausbildungsbetrieb
- Kein Parallelbetrieb desselben Rufzeichens
- Telefonische Erreichbarkeit während des Betriebs sichergestellt
Übersichtstabelle: Regeln auf einen Blick
Thema | Regel |
---|---|
Wer darf Remote? | Nur Klasse A; bei Klubstationen Zugriff auf zugelassene Mitglieder beschränken |
Definition Remote | Unbesetzte, ortsfeste Station unter vollständiger Kontrolle |
Kennzeichnung | Optional „Remote“ (Sprache) / „/R“ (CW/digital) |
Ausbildungsfunk | „/Trainee“ / „/T“ verpflichtet |
Parallelbetrieb | Zeitgleiche Nutzung eines Rufzeichens an zwei Standorten verboten |
Anzeige (AFuV) | Standort melden; Verlegung/Neuerrichtung vor Inbetriebnahme |
Remote-Kontaktdaten | Für Störfälle unverzüglich telefonisch erreichbar |
Abschaltbarkeit | Station jederzeit auf Anforderung abschalten können |
EMF/BEMFV | Anzeige ab 10 W EIRP (zusätzlich zur AFuV-Anzeige) |
Verschlüsselung | Steuersignale (einschl. Remote) dürfen verschlüsselt werden; Inhalte offen |
Fazit
Abgesetzter-Betrieb ist in Deutschland klar geregelt – und gut umsetzbar. Der rechtliche Rahmen ist überschaubar: Klasse A, Anzeige (AFuV § 9 + BEMFV ab 10 W EIRP), Zugriffsschutz, Abschaltbarkeit und Erreichbarkeit. Wenn du diese Basis sauber dokumentierst, funkt deine Station stabil – und du bist gegenüber der Aufsicht soforthandlungsfähig. Ergebnis: mehr QSOs, weniger Stress – auch ohne Shack vor Ort.
FAQ
1) Brauche ich für Remote eine extra Rufzeichenzuteilung?
Nein. Dein personengebundenes Rufzeichen (bzw. Klubrufzeichen) wird für den Verwendungszweck Remoteverwendet.
2) Darf ich Steuersignale verschlüsseln (VPN/SSL)?
Ja. Steuersignale – einschließlich Remote-Betrieb – sind von der Verschlüsselungsbeschränkung ausgenommen. Funkinhalte dürfen nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden.
3) Müssen E oder N außen vor bleiben?
Ja. Remote ist nur Klasse A gestattet.
4) Muss ich „/R“ verwenden?
Nein. „Remote“/„/R“ ist optional. Pflicht ist „/Trainee“ / „/T“ im Ausbildungsfunk.
5) Gilt die EMF-Anzeige auch im Remote-Betrieb?
Ja. Ab 10 W EIRP ist BEMFV § 9 zu beachten – zusätzlich zur AFuV-Anzeige.
6) Was heißt „unverzüglich erreichbar“ konkret?
Du musst telefonisch schnell erreichbar sein, um Auskünfte zu geben und ggf. sofort abzuschalten. Grundlage: § 13a Abs. 5 AFuV.
7) Beispiele für Remote-Lösungen?
RemoteTx (Web-Client), Remoterig RRC-1258 (Hardware-Bridge), SDR-Control (iOS/macOS). Hinweis: Das sind Beispiele, keine Empfehlungen.
8) Darf ich mein Rufzeichen gleichzeitig zu Hause und Abgesetzt nutzen?
Nein. Zeitgleiche Nutzung desselben Rufzeichens an verschiedenen Standorten ist verboten (Ausnahme nur mit vorheriger Zustimmung der BNetzA).
Kommentar veröffentlichen