DR1 bis DR6 – Rufzeichen im Amateurfunk für Notfunk, BOS und Katastrophenschutz
„Wenn alles stillsteht, beginnt die Stunde des Funkamateurs.“
Dieser Satz bekommt Gewicht, wenn Strom, Internet und Mobilfunk ausfallen.
Genau für solche Momente gibt es die Sonderrufzeichen DR1 bis DR6 – sie verbinden Technikbegeisterung mit gesellschaftlicher Verantwortung.
Hast du dich schon gefragt, wie Informationen weitergegeben werden, wenn alle Systeme versagen?
Hier beginnt die Arbeit jener Funkamateure, die für Notfälle gerüstet sind.
Inhaltsverzeichnis
Was sind DR-Rufzeichen?
Die Rufzeichenblöcke DR1 bis DR6 sind Klubstationsrufzeichen für Not- und Katastrophenfunk im Amateurfunkdienst.
Sie werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vergeben und kennzeichnen Stationen, die im Krisenfall zur Unterstützung öffentlicher Sicherheitsstrukturen funken dürfen.
Diese Rufzeichen sind nicht für den Alltagsbetrieb gedacht. Sie treten nur dann in Erscheinung, wenn Kommunikation systemrelevant wird – im Katastrophenfall oder bei vorbereitenden Notfunkübungen.
Zweck und Hintergrund
DR-Rufzeichen schlagen die Brücke zwischen ehrenamtlichem Engagement und staatlichem Bevölkerungsschutz.
In einer Zeit, in der fast jede Kommunikation digital und zentralisiert abläuft, sind Funkamateure eine der letzten unabhängigen Informationsadern.
Beispiel:
Bei einem großflächigen Stromausfall kann eine Klubstation mit Rufzeichen DR4NFD Nachrichten an Einsatzstäbe, Krankenhäuser oder Gemeinden übermitteln.
So bleibt Kommunikation möglich – auch ohne Internet, Mobilfunk oder Stromnetz.
Die Rufzeichen DR1 bis DR6 unterstützen daher gezielt:
- BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
- anerkannte Notfunkgruppen privatrechtlicher Träger
Unterschiede zwischen DR1–DR6
| Rufzeichenblock | Kategorie | Klasse | Zielgruppe | Suffix-Länge |
|---|---|---|---|---|
| DR1 | KSB | A | BOS-Berechtigte Organisationen | 2–3 Buchstaben |
| DR2 | KSB | E | BOS-Berechtigte Organisationen | 2–3 Buchstaben |
| DR3 | KSB | N | BOS-Berechtigte Organisationen | 2–3 Buchstaben |
| DR4 | KSO | A | Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen | 2–3 Buchstaben |
| DR5 | KSO | E | Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen | 2–3 Buchstaben |
| DR6 | KSO | N | Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen | 2–3 Buchstaben |
🔎 Hinweis: Die Ziffern 1–6 stehen nicht für Regionen, sondern für die Lizenzklasse (A, E oder N).
KSB = Klubstation BOS-Berechtigter / KSO = Klubstation privater Notfunkgruppen.
Voraussetzungen und Nachweise für DR1 bis DR6 Stationen
Für DR1–DR3 (KSB)
- Gültige Amateurfunkzulassung der jeweiligen Klasse
- Nachweis BOS-Berechtigung (gemäß BOS- oder Digitalfunkrichtlinie)
- Mindestens drei lizenzierte Funkamateure müssen beteiligt sein
- Benennung einer verantwortlichen Person mit Rufzeichen und Kontaktdaten
- Nutzung ausschließlich im BOS- und Katastrophenschutzkontext
Für DR4–DR6 (KSO)
- Mitgliedschaft in einer anerkannten Notfunkgruppe (z. B. Notfunk Deutschland e. V., DARC-Notfunkgruppe o. ä.)
- Nachweis der Organisationszugehörigkeit (Satzung, Mitgliederliste)
- Verantwortliche Person mit Lizenz
- Nutzung nur für Notfunk oder Übungszwecke
Diese klaren Anforderungen stellen sicher, dass DR-Rufzeichen ausschließlich kompetenten, verantwortlichen Gruppen vorbehalten bleiben.
Antragstellung bei der BNetzA
Zuständige Stelle
Bundesnetzagentur – Außenstelle Dortmund
Referat 226 / Amateurfunkdienst
Friedrich-Henkel-Weg 20, 44149 Dortmund
Vorgehensweise – Schritt für Schritt
- Formblatt „Zuteilung/Verlängerung Klubstationsrufzeichen“ herunterladen
👉 www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk - Stationstyp auswählen (KSB oder KSO)
- Rufzeichenwunsch angeben (z. B. DR5ABC)
- Nachweise beifügen – BOS-Berechtigung bzw. Notfunk-Mitgliedschaft
- Einreichung per Post oder E-Mail an Dortmund
- Gebührenbescheid abwarten → Höhe laut BNetzA-Gebührenverordnung (nicht abschließend verifiziert)
- Zuteilung erfolgt befristet, meist innerhalb weniger Wochen
💡 Tipp: Ein Wunsch-Suffix kann beantragt werden, sofern es noch nicht vergeben ist.
Zulässige Nutzung und Kennzeichnung
Gemäß Verfügung Nr. 15/2025 der BNetzA gilt:
✅ Zulässig
- Funkverkehr zwischen Funkamateuren
- In Not- oder Katastrophenfällen
- Für Übungen zur Vorbereitung solcher Lagen
🚫 Untersagt
- Ausbildungsfunkbetrieb
- Contestteilnahmen
- Dauer- oder Werbebetrieb
🔤 Kennzeichnung bei Übungen
- Im Sprechfunk das Wort „Übung“ aussprechen
- In CW/Digital: Suffix „/Ueb“ (z. B.
DR4NFD/Ueb)
Diese Kennzeichnungspflicht verhindert Verwechslungen mit echten Einsatzrufen.
⚠️ Übungen sind mit Rücksicht auf andere Dienste durchzuführen – keine Frequenzblockaden, keine Störungen laufender BOS-Kommunikation.
Befristung und Verantwortung
- KSB-Rufzeichen: maximal 5 Jahre gültig, Verlängerung möglich
- KSO-Rufzeichen: gleiche Regel wie für Klubstationen nach AFuV
- Verantwortliche Operatoren: haften für ordnungsgemäßen Betrieb nach AFuV und TKG
- Wegfall der Voraussetzungen (z. B. BOS-Status erlischt) → Rufzeichen verfällt automatisch
Übersichtstabelle DR1–DR6
| Block | Kategorie | Klasse | Nachweis | Befristung | Verwendung | Kennzeichnung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DR1 | KSB | A | BOS-Berechtigung | bis 5 Jahre | Not-/Übung | /Ueb |
| DR2 | KSB | E | BOS-Berechtigung | bis 5 Jahre | Not-/Übung | /Ueb |
| DR3 | KSB | N | BOS-Berechtigung | bis 5 Jahre | Not-/Übung | /Ueb |
| DR4 | KSO | A | Notfunkgruppe | bis 5 Jahre (analog) | Not-/Übung | /Ueb |
| DR5 | KSO | E | Notfunkgruppe | bis 5 Jahre (analog) | Not-/Übung | /Ueb |
| DR6 | KSO | N | Notfunkgruppe | bis 5 Jahre (analog) | Not-/Übung | /Ueb |
Fazit
Die Reihen DR1 bis DR6 stehen für ein besonderes Verständnis von Verantwortung im Amateurfunk.
Sie markieren die Schnittstelle zwischen Technikleidenschaft und Bevölkerungsschutz.
Wer ein solches Rufzeichen führt, sagt damit:
➡️ Wir sind bereit, wenn es darauf ankommt.
Ob bei einem Blackout, einer Unwetterlage oder einer Übung – diese Stationen halten die Verbindung, wenn alle anderen Kanäle versagen.
Damit sind sie ein zentraler Baustein für resiliente Kommunikation in Deutschland – und ein starkes Beispiel dafür, was Amateurfunk leisten kann.
FAQ
1. Dürfen DR-Rufzeichen im normalen Funkverkehr verwendet werden?
Nein. Sie sind ausschließlich für Not- oder Übungszwecke zugelassen.
2. Kann eine einzelne Person ein DR-Rufzeichen beantragen?
Nein, nur Gruppen bzw. Klubstationen mit mehreren Funkamateuren.
3. Wie lange gilt die Zuteilung?
Maximal 5 Jahre, Verlängerung möglich.
4. Was bedeutet „/Ueb“?
Pflichtkennzeichnung für Übungsbetrieb (in Digital- oder CW-Betriebsarten).
5. Sind die Zahlen 1–6 regional bedeutend?
Nein, sie stehen für die Zulassungsklasse.
6. Wer überwacht die Einhaltung der Regeln?
Die Bundesnetzagentur – Außenstelle Dortmund.
7. Welche Folgen hat Missbrauch?
Widerruf der Zuteilung und ggf. ordnungspolitische Maßnahmen nach TKG.
8. Wie erkennt man eine echte DR-Station im Einsatz?
Durch korrekte Rufzeichenführung mit Klassenkennung und eventuell das zusätzliche Suffix „/Ueb“.
9. Können mehrere DR-Rufzeichen beantragt werden?
Ja, wenn unterschiedliche Gruppen oder Klassen beteiligt sind und jeweils Nachweise vorliegen.
10. Müssen Übungen gemeldet werden?
Empfohlen, aber nicht pflichtig – die BNetzA rät zu Koordination mit regionalen Verbänden (DARC, Notfunkgruppen).




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