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Die ausländische Amateurfunklizenz: Alles, was Sie wissen müssen

ausländische Amateurfunklizenz

Ob für einen kurzen Aufenthalt oder den dauerhaften Betrieb einer Funkstation in Deutschland: Die ausländische Amateurfunklizenz anzuerkennen spielt eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel klärt alle wichtigen Aspekte – von Voraussetzungen und Anträgen bis hin zu Gebühren und rechtlichen Grundlagen – und bietet Einblicke in die Besonderheiten der CEPT-Lizenzen und weiterer Zulassungen.



Welche Möglichkeiten gibt es für Funkamateure die eine ausländische Amateurfunklizenz haben?

Deutschland ermöglicht Funkamateuren aus aller Welt die Teilnahme am Amateurfunkbetrieb. Je nach Art der Lizenz und Aufenthaltsdauer stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  1. CEPT-Lizenzen (T/R 61-01 und T/R 61-02)
    • CEPT-Lizenzen sind für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten gültig.
    • Mit einem CEPT-HAREC-Zertifikat (T/R 61-02) können Funkamateure eine dauerhafte deutsche Lizenz beantragen.
  2. Gastlizenzen für Nicht-CEPT-Länder
    • Funkamateure aus Staaten ohne CEPT-Konformität können eine temporäre Gastzulassung beantragen.
  3. Dauerhafte Anerkennung
    • Ausländische Prüfungsbescheinigungen können dauerhaft anerkannt werden, sofern sie deutschen Standards entsprechen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Antrag auf Anerkennung für eine ausländische Amateurfunklizenz

1. Voraussetzungen prüfen

Damit die Anerkennung erfolgen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die ausländische Lizenz oder Prüfungsbescheinigung muss gültig und von einer anerkannten Behörde ausgestellt sein.
  • Der Umfang der abgelegten Prüfung muss den Anforderungen der deutschen Amateurfunkklassen entsprechen (HAREC für Klasse A, Novice für Klasse E).

2. Antrag stellen

Der Antrag kann auf zwei Wegen gestellt werden:

  • Online: Über das Bundesportal der Verwaltung.
  • Post/E-Mail: Das Antragsformular der Bundesnetzagentur (BNetzA) kann heruntergeladen, ausgefüllt und per Post oder E-Mail eingereicht werden.

3. Benötigte Unterlagen

  • Kopie der ausländischen Lizenz oder Prüfungsbescheinigung.
  • Ggf. eine beglaubigte Übersetzung (Deutsch, Englisch oder Französisch werden akzeptiert).
  • Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass).
  • Zahlungsnachweis über die Gebühren.

4. Fristen und Bearbeitungszeit

Es gibt keine festen Fristen, dennoch ist eine frühzeitige Einreichung zu empfehlen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen.


Kurzzeit-Betrieb: CEPT-Lizenz und Gastzulassungen

CEPT-Lizenz (T/R 61-01)

Die CEPT-Lizenz ist für Funkamateure aus Ländern, die der CEPT-Vereinbarung beigetreten sind.

  • Dauer: Gültig für maximal drei Monate pro Aufenthalt.
  • Rufzeichen: Mit dem Präfix DL/ oder DO/ vor Ihrem Heimat-Rufzeichen.

Gastzulassungen

Für Funkamateure aus Ländern ohne CEPT-Konformität kann eine zeitlich begrenzte Gastlizenz beantragt werden.

VoraussetzungCEPT-LizenzGastzulassung
AnerkennungAutomatisch (CEPT)Antrag erforderlich
Gültigkeitsdauer3 MonateIndividuell geregelt
RufzeichenDL/ oder DO/Individuell vergeben
KostenKeineCa. 25–35 Euro

Rechtliche Grundlagen und Gebühren

Die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunklizenz erfolgt auf Basis der folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Amateurfunkgesetz (AFuG) § 4 Abs. 1
  • Amateurfunkverordnung (AFuV) § 8 Abs. 1

Gebühren

  • Einmalige Anerkennung: 35 Euro.
  • Temporäre Gastlizenz: 25–35 Euro je nach Aufenthaltsdauer.

Zahlungen können per Überweisung oder Online-Transaktion erfolgen. Ein Widerspruch gegen Bescheide ist innerhalb der angegebenen Frist möglich.


Häufige Fragen und Besonderheiten

Welche Prüfungsbescheinigungen werden anerkannt?

  • Zertifikate, die den Anforderungen des HAREC (T/R 61-02) entsprechen, werden direkt anerkannt.
  • Nicht-CEPT-Bescheinigungen benötigen eine detaillierte Prüfung.

Was passiert bei fehlender Zulassung?

Der Betrieb einer Funkstation ohne gültige Zulassung kann zu empfindlichen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern und möglicher Lizenzsperren.


Fazit: Internationale Funker mit die eine ausländische Amateurfunklizenz haben sind willkommen!

Deutschland bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um mit einer ausländischen Amateurfunklizenz aktiv zu werden. Ob temporär über CEPT oder dauerhaft mit Anerkennung – Funkamateure finden hier klare Strukturen und einfache Verfahren.

Möchten Sie mehr erfahren? Besuchen Sie die Bundesnetzagentur und lassen Sie sich beraten!

„Der Amateurfunk verbindet Menschen über Ländergrenzen hinweg. Die rechtlichen Hürden in Deutschland sind dabei fair und transparent gestaltet.“ – Zitat eines Funkamateurs aus der Region Artland.

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