Ausbildung

Auch wenn der Notfunk im Amateurfunkgesetz (AfuG) genannt wird, und somit jeden Funkamateur im Katastrophenfall zur Hilfe und Bereitstellung seiner Ausrüstung verpflichtet ist, können die Behörden mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Einsatzfall einzelne Personen zur spontanen Hilfe verpflichten.

Um eine nahtlose und schnelle Zusammenarbeit gewähren zu können, sollten auch die Funkamateure ein gewisses Grundwissen über die Arbeitsweisen der BOS aber auch über einige weitere Dinge die an der Einsatzstelle wichtig sind wissen.


Hier werdet Ihr Informationen zur Ausbildung finden:


Viel spass beim durchstöbern zum Thema Ausbildung.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay