BEMFV – nützliche Informationen

Die BEMFV ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Jeder Funkamateur ist verpflichtet nach der BEMFV eine Selbstanzeige bei der Bundesnetzagentur abzugeben. In der Selbstanzeige geben wir an, wo und wie wir Betrieb machen.

Experimentalfunk => Amateurfunk

Wenn die Bundesnetzagentur eine messtechnische Überprüfung durchführt, müssen dann alle vorhandenen und in der Erklärung abgegebenen Antennen, die zum größten Teil nicht aufgebauten Antennen, aufgebaut werden? => NEIN, die Station nach unten verändert wurde, also Antennen in der angezeigt hat, die mittlerweile abgebaut sind muss keine neue Selbsterklärung abgegeben werden. Auch ist es möglich das Antenne aufgebaut werden ohne diese anzeigen zu müssen. Nehmen wir an ein Funkamateur hat bereits einen Dipol für das 15m-Band aufgebaut und in seiner Selbstanzeige angegeben, und baut jetzt eine zweite Dipolantenne mit kleinerem Sicherheitsbereich als die bisherige, dann muss keine neue Anzeige gemacht werden. Antennen die ausschließlich zum Empfang genutzt werden sind natürlich weiterhin von der Selbstanzeige ausgeschlossen. Empfangsantennen sollten allerdings in der Dokumentation zur BEMFV, die beim Funkamateur zuhause verbleit, entsprechend gekennzeichnet werden.

Vorsicht geboten, die 10 Watt-Grenze

Die 10 Watt EIRP-Grenze wird auch bei QRP-Betrieb schnell überschritten. Eine Ausgangsleistung von nur 6 Watt entspricht bei einer Vergleichsrechnung schon ein einfacher Halbwellendipol. Bei einer Dreielement-Yagi auf den oberen Kurzwellenbändern sieht das noch schlimmer aus, hier führen schon 2 Watt Sendeausgangsleistung um die 10 Watt EIRP-Grenze zu erreichen. Jeder der eine QRP-Station betreibt sollte genau Prüfen ob man die Leistungsgrenze überschreitet, denn schnell überliest man die vier Buchstaben EIRP.

Ein Band über 10 Watt EIRP

Da bei der Anzeigepflicht, nach der Verordnung, das überschreiten der gesamten Amateurfunkstelle entscheidet ist der Funkamateur auch verpflichtet für alle Bänder eine Selbsterklärung abzugeben. Dieses trifft auch auf die Bänder zu bei denen man weniger als 10 Watt EIRP erzeugt.

Übertrieben niedrige BEMFV-Grenzwerte?

Die Personenschutzgrenwerte basieren auf wissenschaftlichen Untersuchungen, die von der International Commission on Non-Ionizing Radiator Protection (ICNIRP) zusammengetragen wurden. Praktisch sind diese ausgeforscht, und es besteht kaum noch an Zweifel an thermischen Wirkungen. Der derzeitige Grenzwert liegt um den Faktor 80 unter dem Wert, den das menschliche Gewebe gerade noch an thermischer Aufhetzung dulden könnte. Nur ein kleiner Teil der thermischen Wirkung entfällt auf elektromagnetische Wellen, da auch noch andere Quellen zum Wärmeeintrag in den menschlichen Körper beitragen können. Also ist auch bei kleiner Überschreitung noch keine Gefahr vorhanden. Vergessen sollte man auch nicht das die Kommission für Arbeitsschutz höhere Grenzwerte festschreibt, dem Sie immerhin acht Stunden pro Tag ausgesetzt werden können. Dieser wert liegt um den Faktor vier als der für die Bevölkerung und damit nur um den Faktor 20 unter dem Wert, der eine Gewebeerwärumg ausübt.

Wie prüft die Bundesnetzagantur

Wie bisher bekannt geworden ist, werden von der Bundesnetzagentur ein paar Messpunkte ausserhalb des kontrollierbaren Bereiches festgelegt, an denen bei Sendebetrieb die Feldstärke festgestellt wird. Es werden nur ausgewählte Frequenzen, in der Regel, betrachtet und die Station in der Konfiguration gemäß der Angaben im Konfigurationsblatt eingetragenen Parameter betrieben. Ob die Grenzwerte unterhalb der Grenzwerte liegen, wird in einer späteren Auswertung geprüft. Die Erfordernisse der BEMFV sind eingehalten wenn dieses der Fall ist. Ein kostenbewährter Bescheid gegen den Betreiber zur Leistungsreduzierung, ergeht wenn die BEMFV Erfordernisse nicht eingehalten werden, was bisher aber äußerst selten vorgekommen ist. Wenn es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung gibt, kann der Funkamateur Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das EMV-Referat und die Geschäftsstelle des DARC helfen in einem solchen Fall weiter.

Konsequenzen wenn keine BEMFV-Anzeige gemacht wurde

Die Spontan zufällige oder aufgrund nachbarlicher Nachfrage stattfindende Überprüfung der Amateurfunkstelle durch die Bundesnetzagentur, können Überschreitungen festgestellt werden. Es ergeht ein Parameter einschränkender Bescheid für die Sendestelle, aufgrund dieser nachgewiesenen Überschreitung, gemäß Anlage 2 AFuV. Dieser Bescheid ist kostenpflichtig. Darüber hinaus kann auch der ganze Messeinsatz in Rechnung gestellt werden, was je nach Aufwand eine nicht unerhebliche Summe sein kann. Bis jetzt gab es nur sehr wenige Prüfungen, weswegen u.a. der DARC e.V. seine Mitglieder immer wieder auffordert der Verordnungslage zu entsprechen und vor Betriebsaufnahme eine Anzeige nach §9 BEMFV zu erstellen.

Vergleichbare BEMFV Regelungen im Ausland

Ja die gibt es. Die US-Amerikanischen Funkamateure beschäftigen sich schon deutlich länger als die europäischen, mit denen von Ihnen verusachten elektromagnetischen Feldern und deren Wirkung auf den Menschen. In Europa werden von einigen Staaten Anzeigen verlangt, z.B. Schweiz, Belgien und Polen. Die meisten anderen europäischen Länder verlangen nur das die EU-Empfehlung 1999/519/EC eingehalten werden, verlangen selber aber keinen schriftlichen Nachweis.