BEMFV

Die BEMFV ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Jeder Funkamateur ist verpflichtet nach der BEMFV eine Selbstanzeige bei der Bundesnetzagentur abzugeben. In der Selbstanzeige geben wir an, wo und wie wir Betrieb machen.

Wer muss eine BEMFV abgeben

Jeder Sendebetreiber einer ortsfesten Anlage mit 10 Watt EIRP oder mehr ist verpflichtet, seit dem Inkrafttreten der BEMVF bei der Bundesnetzagantur eine Standortbescheinigung zu beantragen. Der Gesetzgeber eine Ausnahme für Funkamateure geschaffen, alternativ zur kostenpflichtigen Standortbescheinigung eine Anzeige nach §9 BEMFV einzureichen. Der Funkamateur erarbeitet eigenständig, kostenfrei die Anzeige und sendet diese zur Bundesnetzagantur. Kostenlose Softwarehilfen und Informationspapiere stehen auf dem DARC-Server, für Mitglieder, zur Verfügung. Zudem kann jedes Mitglied auf fachliche Hilfen der EMV-Referenten auf Ortsverbands- oder Distriktsebene zurückgreifen, im Zweifelsfall auch mit der Geschäftsstelle in Baunatal.

Unterschied EIRP und ERP

EIRP bezeichnet die Leistung, die von einer isotropen Antenne abgestrahlt werden müsste, um in einer bestimmten Winkelrichtung dieselbe Strahlungsdichte zu erhalten, wie von der realen Antenne bei der tatsächlichen Antenneneingangsleistung. Die EIRP ist somit Winkelabhängig und folgt dem Strahlungsdiagramm. Ausgegangen wird bei der Definition von einem isotropen Strahler, also einer Antenne, die in alle Richtungen gleichmäßig abstrahlt. Dasselbe ist im Prinzip auch die Angabe ERP, diese bezieht sich jedoch auf die Hauptstrahlrichtung eines Halbwellendipols. Wenn man die ERP mit 1,64 multipliziert kann kann ganz einfach die EIRP ausrechnen. Engsprechen tut dieser Faktor dem bekannten Gewinn eines Dipols mit 2,15 dBi.

Was ist der kontrollierbare Bereich?

Nach Definition: Der Bereich, in dem der Funkamateur über den Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Aufenthalt ausgeschlossen ist. Einfacher Ausgedrückt: Der Hoheitsbereich des Funkamateurs, das Haus, das Grundstück, die Wohnung aber natürlich auch der freie Luftraum, der für andere Personen unerreichbar ist. Somit ist es möglich das der Sicherheitsbereich, beispielsweise einer Yagiantenne,ruhig in den Luftraum des Nachbarn eindringen, jedoch nicht mit den dort befindlichen Bauwerken kollidieret, welches von Personen begangen werden könnte.

Definition ortsfest

siehe BEMFV auf Fielddays