Die BEMFV ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Jeder Funkamateur ist verpflichtet nach der BEMFV eine Selbstanzeige bei der Bundesnetzagentur abzugeben. In der Selbstanzeige geben wir an, wo und wie wir Betrieb machen.
Die BEMVF besteht aus folgenden Dokumenten
Die Geschichte des Amateurfunks
Welche Unterlagen gehen zur Bundesnetzagentur, welche bleiben zuhause?
Die Geschichte des Amateurfunks
Was ist der kontrollierbare Bereich?
Die Geschichte des Amateurfunks